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< Innenminister Lewentz überbringt Zuwendungsbescheid für den Umbau des Gemeindehauses persönlich
07.10.2020 18:33 Alter: 3 yrs

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 24.09.2020

Gemeindehaus: Vergabe Ingenieurleistungen, Neubaugebiet „Holzwieschen“, Belegungsplan neue Grabfelder.


Als Gäste waren Herr Schupp von der VG sowie Herr Behrami vom Ingenieurbüro Stadt-Land-Plus zugegen.

Gemeindehaus: Weitere Auftragserteilung von Ingenieurleistungen der Leistungsphase 5 – 9 HOAI.

Mit der Übergabe des Zuwendungsbescheides am 09.09.2020 durch Herrn Minister Lewentz ist der Weg für den Umbau und Anbau des Gemeindehauses geebnet und der Gemeinderat befasste sich nun mit der weiteren Auftragserteilung von Ingenieurleistungen. Jetzt gilt es die Detailplanungen voranzubringen, damit nach Erteilung der Baugenehmigung im kommenden Jahr mit dem Umbau begonnen werden kann.

Dem Ingenieurbüro Jakobs + Fuchs aus Morbach bescheinigte der Gemeinderat eine gute Planung und erteilte ihm den Auftrag die weiteren Planungen für die Umsetzung des Projektes zu erstellen.

„Ein gutes Projekt, aber es kommt auch viel Arbeit auf Sie zu“ ergänzte Herr Schupp, Leiter der Bauabteilung der Verbandsgemeinde mit einem Blick in die Zukunft.

Neubaugebiet „Holzwieschen“: Billigung Entwurf Bebauungsplan mit Planentwurf und Textfestsetzung

Herr Behrami vom Planungsbüro Stadt-Land-Plus stellte bereits den Planentwurf und die Textfestsetzung für das Neubaugebiet Holzwieschen in einer der vorangegangenen Sitzungen vor. Die Bürger wurden in einer Einwohnerversammlung im Sommer auf dem Dorfplatz über das Vorhaben informiert. Das Büro nahm die gewünschten Änderungen in die Planungen auf und aktualisierte nun die Vorlage.

Bei der Voruntersuchung zu Umweltbelangen und Artenschutz kam das Büro zu dem Ergebnis, dass durch die Bebauung in der 7.600 m² großen, bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche, keine erheblichen Beeinträchtigungen für die dort lebenden Arten zu erwarten sind.

Der Gemeinderat genehmigte die geringfügigen Änderungen und Ergänzungen. Im nächsten Schritt wird die Planung nun offengelegt, so dass beteiligte Behörden und Bürger in den kommenden Wochen die Möglichkeit zu Einsichtnahme bei der VG und zur Einreichung von Stellungnahme haben werden.

Mit Blick in die Zukunft wird damit die Gemeinde die Voraussetzungen schaffen, um Bauwilligen bald wieder attraktive Wohnmöglichkeiten in unserem Dorf anbieten zu können, war sich der Gemeinderat einig.

Belegungsplan für neue Grabfelder und Vorbereitung eines Entwurfs zur Ergänzung der Satzung

Im Frühsommer wurde ein geräumtes Grabfeld in Anlehnung an die vorhandenen Grabterrassen neu angelegt. Bei einem vorangegangenen Ortstermin besprachen die Ratsmitglieder, wie die zukünftige Belegung der Grabfelder aussehen könnte. So werden die beiden schon bestehenden und teilweise belegten Grabterrassen im älteren Teil mit den dort schon vorhandenen Wahlgräbern und Reihengräbern in ganzer Reihe fortgeführt.

Bei den neuen Grabfeldern werden die beiden unteren Grabterrassen Wahl- und Reihengräbern ohne Fassung vorbehalten sein. Die oberhalb liegenden beiden kürzeren Terrassen werden für Wahl- und Reihengräber mit Einfassung bestimmt. Die oberste Terrasse bleibt zunächst ohne Festlegung. Darüber hinaus wird auch das vorhandene anschließende Reihenurnenfeld um zwei weitere Grabreihen nach oben erweitert.

Festlegung der Steuersätze für das Haushaltsjahr 2021

Nicht leicht machte es sich der Gemeinderat, als es um die Festlegung der Steuerhebesätze für das kommende Jahr ging: Zum einen Einkommensverluste von Bürgern und Betrieben in diesem Corona-Jahr, auf der anderen Seite auch gestiegene Kosten und Anforderungen an die Gemeinde. Letztmalig wurden die Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer 2016 angepasst; bei der Hundesteuer konnte man sogar auf das Jahr 2006 zurückblicken.

Der Gemeinderat einigte sich darauf die Hebesätze der Grundsteuer A und B um jeweils 10 Prozentpunkte anzuheben. Dies bedeutet insgesamt ca. 1.600 € Mehreinnahmen in der Gemeindekasse, die sich auf alle Grundstücksbesitzer und Hausbesitzer im ganzen Ort verteilen. Für den einzelnen bedeutet es umgerechnet eine Erhöhung von etwa 2,5 % des bisherigen Steuerbetrages. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ließ man auf dem derzeitigen Niveau. Die Hundesteuersätze wurden ebenfalls etwas erhöht. Ab 2021 gelten die folgenden Steuersätze in der Gemeinde Hottenbach:

Grundsteuer A:                                           Hebesatz von           310 v.H.

Grundsteuer B:                                           Hebesatz von           375 v.H.

Gewerbesteuer:                                          Hebesatz von           365 v.H.

Hundesteuer 1. Hund                               Steuersatz von          50,00 €

Hundesteuer 2. Hund                               Steuersatz von        100,00 €

Hundesteuer jeder weitere Hund                        Steuersatz von        200,00 €

Hundesteuer jeder Kampfhund               Steuersatz von        400,00 €

Festlegung der Art der Beförsterung der Revierleiterstelle bei der Neubesetzung des Forstreviers Hottenbach

Im kommenden Jahr steht eine Neubesetzung der Revierleiterstelle für den Gemeindewald an, da der jetzige Förster in den Ruhestand gehen wird. In diesem Fall gibt das Landeswaldgesetz den Waldbesitzenden die Möglichkeit zu entscheiden, ob die Beförsterung, wie derzeit praktiziert, weiterhin durch einen staatlichen Beamten ausgeführt werden soll, oder ob die Gemeinden in die kommunale Revierleiter wechseln möchten. Solche kommunalen Strukturen bestehen derzeit im Forstamt Idarwald nicht. Das Revier Hottenbach besteht aus neun Gemeindewaldbetrieben mit einem Flächenanteil von ca. zwei Drittel der Gesamtfläche. Der übrige Revierfläche ist Staatswald und zu ganz geringem Anteil Kleinprivatwald.

Nach ausgiebiger Diskussion kam kein eindeutiges Meinungsbild zustande und man vertagte den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung. Die Ratsmitglieder wollen sich bis dahin um weiteren Informationen zu diesem Thema bemühen.

Verkehrssituation Hauptstraße und Einmündung Hellertshausener Straße

Auf Nachfrage eines Ratsmitglieds befasste sich der Gemeinderat wiederholt mit der Verkehrssituation in der Hauptstraße. Besonders in den Fokus rückt der Schwerlastverkehr, da es besonders im Begegnungsverkehr regelmäßig zu Situationen kommt, wo LKWs auf die Bürgersteige ausweichen müssen.

Für die Angelegenheit Verkehrsberuhigung Hauptstraße gestaltet sich die Suche nach einer Lösung als vielschichtiges Problem. Bei der Hauptstraße handelt es sich um eine klassifizierte Straße, die überörtlichen Verkehr aufnehmen muss. Der Rat ging bei einem Ortstermin schon den Fragen nach: Mit welchem Mittel kann man auf den fließenden Verkehr einwirken? Wie kann man belastbare Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen bekommen? Der Gemeinderat beschloss hierzu zwei neue Geschwindigkeitsanzeigen mit Solarmodul anzuschaffen, die auch an anderen Straßen im Ort bei Bedarf angebracht werden können.

Eine weitere Anfrage betraf die Einmündung der Hellertshausener Straße in die Hauptstraße. Diese ist für ausfahrende Fahrzeuge aus der Hellertshausener Straße unübersichtlich. Ortsbürgermeister Brusius hat hierzu den Landesbetrieb Mobilität und die Verbandsgemeindeverwaltung eingebunden.

Verschiedenes, Mitteilungen und Anfragen

Zum Auftakt des Starkregenvorsorgekonzeptes wird es am Donnerstag, den 15. Oktober eine Ortsbegehung mit dem beauftragten Ingenieurbüro geben, wo jedermann gerne als Anlieger von den Erfahrungen des Hochwasserereignisses vom 27.05.2018 berichten kann und damit dazu beitragen kann die besonders betroffenen Punkte zu identifizieren.

Leider wird die traditionelle Seniorenfeier in diesem Jahr wegen Corona ausfallen müssen. Wir hoffen und wünschen, dass im nächsten Jahr die uns lieb gewordenen Veranstaltungen wieder stattfinden können.

Der St. Martinsumzug hingegen kann als reine Außenveranstaltung stattfinden. Er soll am 13. November traditionell um 18.00 Uhr von der Kita aus starten und wird seinen Abschluss in diesem Jahr auf dem Dorfplatz finden.